Sprachart, Viviane Schubert

Abrechnung, Heilmittelverordnung

Abrechnung, Heilmittelverordnung

ICD-10:

Die ICD-10 ist eine Verschlüsselung von Krankheiten, welche auf jedem Rezept vom Arzt eingetragen werden. Die ICD-10 ist eine internationale statistische Klassifikation über alle Krankheiten und Gesundheitsprobleme. Diese Verschlüsselungen werden in Deutschland im ambulanten und stationären Bereich verwendet. Im Internet lassen sich diese Verschlüsselungen nachlesen.

Die HMR der Logopädie:

HMR = Heilmittelrichtlinien

In Deutschland gibt es neben der ICD-10 (Verschlüsselungscode für die Krankheiten) auch einen Indikations-Katalog für Therapeuten. In diesem Katalog stehen die sogenannten Heilmittelrichtlinien (HMR). Dieses Verzeichnis enthält gemäß der Krankheit eine Aufschlüsselung über die Art, die Dauer, die Frequenz der Therapie oder auch die Verordnungsmenge. Der verordnende Arzt schreibt dem Therapeuten einen Indikationsschlüssel auf das Rezept, sodass der Therapeut das Störungsbild des Patienten vorab der Therapie einordnen kann. Die verschiedenen Variablen der Therapie sind in der Heilmittelverordnung geregelt. Nach dieser Verordnung therapiert der Therapeut seinen Patienten. In der Heilmittelverordnung steht z.B. die Leitsymptomatik des Krankheitsbildes beschrieben. Neben der Leitsymptomatik findet sich das Therapieziel, die Dauer der einzelnen Therapiesequenz, die Verordnungsmenge im Regelfall/ außerhalb des Regelfalls sowie die Frequenz der wöchentlichen Therapie.

Für die Logopädie stehen folgende Indikationsschlüssel zur Verfügung:

ST - Störungen der Stimme

SP - Störungen der Sprache

RE - Störungen des Redeflusses

SF - Störungen der Stimm- und Sprechfunktion

SC - Störungen des Schluckaktes

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